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Strafen / Sanktionen

Anwalt für Strafrecht: Ausspähen von Daten

Das Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Bankkarte gespeicherten Daten durch ein am Einzugslesegerät eines Bankautomatens …

Das Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Bankkarte gespeicherten Daten durch ein am Einzugslesegerät eines Bankautomatens angebrachtes Lesegerät (sog. Skimming), verwirklicht nicht den Tatbestand des Ausspähens von Daten.

Der dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 6. Juli 2010 (4 StR 555/09) zugrunde liegenden Beschuldigte schloss sich mit Dritten zusammen um, gewerbsmäßig zur Täuschung im Rechtsverkehr falsche Zahlungskarten mit Garantiefunktion herzustellen und mit diesen Karten im Ausland an Geldautomaten Geld abzuheben. Hierfür brachten der Beschuldigte und die Dritten ein mit einem Speichermedium versehenes Kartenlesegerät an Einzugslesegeräten von Geldautomaten eines bestimmten Typs an. Hierdurch verschafften sie sich die auf den Magnetstreifen von Bankkarten gespeicherten Daten. Im Zuge dessen befasste sich der BGH damit, ob das Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte mit Garantiefunktion gespeicherten Daten ein Ausspähen von Daten darstellt. Dies setzt voraus, dass die betroffenen Daten nicht für den Beschuldigten bestimmt und gegen unberechtigten Zugang besonders gesichert sind. Insbesondere muss sich der Beschuldigte den Zugang zu Daten unter Überwindung einer Zugangssicherung verschaffen. Diese Strafbarkeitsvoraussetzungen werden beim Auslesen der auf dem Magnetstreifen einer Zahlungskarte gespeicherten Daten mittels Skimming, um mit den erlangten Daten in der ursprünglichen Form den Magnetstreifen einer Kartendublette zu beschreiben, nicht erfüllt. [nbsp]Bei den unverschlüsselt auf dem Magnetstreifen gespeicherten Daten fehlt es bereits an einer besonderen Sicherung gegen unberechtigten Zugang. Soweit beim Auslesen die zur Berechnung der PIN verschlüsselt gespeicherten Daten in verschlüsselter Form erlangt werden, wird die in der Verschlüsselung liegende Zugangssicherung nicht überwunden.

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